22.02.2016

Oberdorf-Solothurn: Status quo-Erklärung ...das unabdingbare Recht Mensch zu sein und als solcher sowohl behandelt als auch respektiert zu werden.

(Die zentrale Bedeutung des durchsetzbaren Rechts in einer erfolgreich funktionierenden Gesellschaftsordnung oder das unabdingbare Recht Mensch zu sein und als solcher sowohl behandelt als auch respektiert zu werden.

Eine ultimative und unter den gegebenen Umständen absolut alternativlose, weil rechtlich wohlbegründete Forderung! Die wichtigsten Grundlagen meiner Rechtsbegründung sind verbrieft, garantiert und festgehalten in den Grundrechten der Schweizerischen Bundesverfassung, Art. 5 (Gerichte: Zu reinsten, inquisitorisch praktizierenden Durchführungs- bzw. Vollstreckungsorganen mutiert!), 10, 12, 13, 16, 26, 29, 31, 32 und 35. Besonders dieser Artikel impliziert, in Klarheit und Eindeutigkeit nicht zu überbieten, dass ausnahmslos jedes Gesetz und jedes gerichtlich ausgesprochene Urteil, die diesem Artikel 35 widersprechen bzw. ihn nicht vollumfänglich erfüllen, null und nichtig sind, d.h. im Klartext, ohne jegliche gültige Rechtswirkung.)

Einleitung: 2 sachbegründende Reminiszenzen zum Thema aus meinem "Geistigen Vermächtnis"/2012: 

Der erwiesenermassen grösste Feind unserer Zivilisation ist und bleibt die schändlichst menschenverachtende, mit
sträflichster Stützung durch die inquisitorische, in den tiefsten Sumpf abgedrifteten Justitia über alle Leichen hinweggehende transatlantische Finanzmafia mit all ihren gekauften und gewaltsam abgerichteten Ausführungsorganen. Das mit allen gewaltgeschwängerten Mitteln durchzusetzende Ziel besteht in der totalen Versklavung und existenzvernichtenden Enteignung ihrer entrechteten Bürger und Steuerzahler (Nährväter und -mütter!). Persönlicher Schutz und Sicherheit sind heute rein persönlich verantwortliche Lebensaufgaben, die sich aber niemals mit sondern einzig nur vor dem Staat zu lösen sind. Menschenrechte, Selbstbestimmung, Rechtsstaat, Demokratie, Meinungsfreiheit, Eigentums- und Privatschutz sowie viele andere verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte mehr sind zur reinen Makulatur verkommen, d.h. in Tat und Wahrheit durch die Praxis täglich zunehmend trauriger bewiesen inexistent. Sträflichst entsorgt im Mülleimer der Geschichte.

Der heutige, willfährig abgerichtete Bürger entscheidet mit seiner Wahlstimme alternativlos nur noch für Personen oder Institutionen, die erwiesenermassen und ausnahmslos nichts anderes zu tun haben, als ihn, den Wählenden, ins persönlich existenzvernichtende Chaos zu stürzen!

Status quo-Erklärung: Seit erwiesenermassen gut fünf Jahrzehnten werden alle meine verantwortungsvollen, erbaulichen, zielgerichtet auf den wahren Fortschritt einer wieder zivilisationsfähigen Gesellschaft ausgerichteten, vernunft- sowie sinngenerierten und in allen Teilen aufbauenden Bemühungen, mit realwissenschaftlichen Plausibilitätstests dokumentierten Analysen und Vorschläge auf mikro- und makroökonomischer, philosophischer, juristischer und physikalischer Ebene, die zu einem gegenseitig fruchtbaren Dreh geführt hätten, aus niedersten Beweggründen staatlich sträflichst gesteuert und für mich definitiv nicht mehr nachvollziehbar, leichtfertig aus dem Wind geschlagen. Nachdem sich alle meine gemachten Prognosen während dieser Zeit längst bewiesen ausnahmslos als wahr herausgestellt haben (wohlverstanden nicht als wie üblich abwertend gemeinter Hellseher, sondern als profunder Kenner der filigran zusammenhängenden Realwissenschaften. > kein Tunnelblickdenker, sondern ein auf realen Fortschritt fokussierter Weitblicker!), ist solch schändliches Verhalten umso mehr unverständlich und einer Nation Schweiz, die zunehmend penetranter und verlogener vorgibt, als Gralshüter der Menschenrechte und globales Vorzeigeland der guten Dienste neutral, demokratisch, rechtsstaatlich, verantwortungsvoll, ausgewogen, weise abwägend und bürgerverpflichtend zu handeln, nicht würdig (Art. 7 BV!).

Dieses mein heutiges Schreiben (Rechtsdokument! PDF) richtet sich an alle, an diesem seit Jahren gegen mich geführten Vernichtungskrieg Beteiligten, d.h. die massgeblich verantwortlichen Behördenmitglieder und da es sich um klar straftatbeständliche Offizialdelikte handelt, auch an alle Beihelfer zur Tat sowie an alle Wissenden der Tat.

Oberdorf SO, 19. Februar 2016        Paul E. Wittmer-Zappa