09.05.2007

Ist der Solothurner Staatsbeamte (Oberstaatsanwalt!) in "führender" Position noch tragbar? / 09.05.07


Ein Vergleich mit dem berühmten literarischen Detektiv Sherlock Holmes wäre zu vermessen…! “Wer seine Grenzen resp. seine Aufgaben nicht mehr kennt, hat auch keine Legitimation mehr, Oberstaatsanwalt zu sein.“

Seit nun gut und gerne 3 Jahren wurden bei der Staatsanwaltschaft Solothurn Strafanzeigen, Strafklagen etc., wohlweislich alle juristisch korrekt und umfassend dokumentiert, eingereicht (siehe auch SO Strafprozessordnung 321.1 / ab § 74). Ein Besuch bei der Oberstaatsanwaltschaft im Franziskanerhof vom 24.04.2007 besagt schon alles: Die Empfangsdame kontaktierte das Sekretariat der STA betreffend Besprechung. Auskunft: MW sei diese Woche nicht anwesend, auch die Stellvertreterin, Frau Sabine Husi, sei über diesen Fall nicht orientiert (?!), verschweige denn andere Staatsanwälte (allen voran Toni Blaser, Beat Stöckli, Claudio Ravicini, Raphael Stüdi, Pascal Flückiger u.a.m. – 13 STA!?). Wir traten wieder ohne Ergebnis den Rückweg an! Unverantwortbar! Geht es doch um schwerste Missachtung von Menschenrechten, (Ruf)mord, mehrfachen Diebstahls in Millionenhöhe, offizialdeliktische Straftaten, Kreditschädigungen, schwersten Amtsmissbrauch, usw., usf.! Und dies alles seit Jahren unter “Gefahr ist im Verzug/wachsender Schaden“ usw.!

Da muss man sich schon die Frage stellen, für was der Nachtragskredit (infolge Irrtum!?) für Besoldungen (RRB Nr. 2006/1629) an die Staatsanwaltschaft SO in der Höhe von CHF 500'000.-- für eine Rolle spielen sollte?! Begründung des Nachtragskredites für das Jahr 2006: Die Lohnkosten würden nicht gedeckt. Die ordentlichen Aufgaben, welche das Personal der STA wahrnimmt, sind nicht aufschiebbar aber notwendig.

Die Liste der permanent bewiesenen Versagen, nein, die Schubladisierung (in die Hängeregistratur), Verzögerung, Nichtbeantwortung betreffend dieses “Falles“ ist sehr lang und ist nicht nur allen Solothurner Gerichts-, Justiz- u. Polizeiinstanzen ein Begriff! Nein, allen diesbezüglichen Schweizerischen Entscheidungsträgern. Inklusive der Politiker und der Medien. Gemäss rechtsstaatlicher Behandlung (BV, StGB, usw.) müssten u.a. solche Vorgesetzte schon längst vom Dienst suspendiert sein! Aber auch die politischen Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Sie sollen nicht nur eine politische Funktion inne haben sondern auch dem Amt entsprechende Verantwortung übernehmen. Oder bei verpflichteter “Nicht“handlung sofort zurücktreten! Auch bei der GPK SO ist der Fall - mit Eingabe vom 19.09.05 und Bestätigung vom 20.09.05 (Nr. 2005/9061) durch Dr. Konrad Schwaller, Staatssekretär sowie eine (nochmalige) Eingabe vom 05.02.07 und Bestätigung vom 14.02.07 durch Fritz Brechbühl, Ratssekretär – noch hängig! Kaum zu glauben aber wiederum beweisbar die volle Wahrheit!

Wir appellieren eindringlichst an Sie als politische Verantwortliche - wenn gegen elementare Grundsätze und fehlende Qualifikationen, die bis heute offensichtlich von der Staatsanwaltschaft wie von den Gerichtsinstanzen nicht unter Beweis gestellt worden sind - nun endlich die nötigen Konsequenzen und unabdingbare Massnahmen einzuleiten! Es ist schlicht und einfach nicht mehr tragbar, geht es doch in unserem Fall um Leib und Leben!



  • Beschwerde
  • Solidarhaftung
  • Ultimative Forderung
  • Rechtsstaatliches Handeln
Fortgesetzt in höchst kriminellem Masse die Rechte missachtet, d.h. auch Menschen-, Berufs- bzw. Existenzliquidation! ...q.e.d.

(siehe u.a. Dokument vom 09.01.07 / i.S. Eingaben von Strafanzeigen sowie Dokument vom 20.04.07 / i.S. Brief Swisscom/Bluewin-Provider / Missbrauch von E-Mail's durch Beat M. Péteut / ebenfalls auf dieser Homepage nachzulesen!)


Matthias Welter's (MW) Verhalten ist nicht etwa als unsägliche Faulheit oder als Tragödie einzustufen, sondern beweisbar als kriminell “verbrecherischer Akt“ in offizialdeliktischem Sinne zu qualifizieren! Gemäss Aufgabenkatalog der Staatsanwaltschaft wäre diese vollumfänglich für alle erwähnten Eingaben (Verbrechen, Vergehen, Übertretungen, usw.) zuständig.

Auch ein weiterer Besuch im Beisein von Geschädigten und Zeugen bei

* Mein fortgesetzter Kommentar vom Schreiben 25.04.07