20.11.2014

Es geht weiter; "Behördliche Willkür" >> Gemeinde Oberdorf / SO

forum.swiss@gmail.com
Behördliche Willkür... Offensichtlich wollen sie (die *“Verantwortlichen“) ihr verwerfliches Tun weiterführen… stellt man sich dann auch noch dilettantisch bei der Verhängung des Hausverbotes an, wird eben in bester Verfolgungsmanier so lange weiter gemacht, bis alles passt… Menschenverachtung, *“Verbrechen“; für was…!?!

Mit dem Hausverbot Gemeindeverwaltung Oberdorf vom 11. November 2014 (Gressly Rechtsanwälte, Bielstrasse 8, 4502 Solothurn) an die Adresse des Herrn Paul E. Wittmer-Zappa, Kirchgasse 1, 4515 Oberdorf SO, hat sich Herr Fredy Schmitter, Gemeindeverwalter, Allmendstrasse 17, 4515 Oberdorf SO, damit hinlänglich bewiesen u.a. des Straftatbestandes des fortgesetzt schweren Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB) und der Nötigung (Art. 181 StGB) schuldig gemacht. Diese Straftatbestände unterstehen bekanntlich in einem Rechtsstaat gesetzlich bindend der offizialdeliktischen Behandlung und da sie unter weiterem wachsenden Schaden stehen, müssen sie gleichsam bindend auch dementsprechend prioritär angegangen werden.

Alle Beweisunterlagen sind an der Adresse des Beschuldigten lückenlos vorhanden! Das BA wurde auch vorinformiert!

Laufend werden wieder mal “Ungereimtheiten“ (Schreiben nach 28 Tagen mit B-Post versendet) von Seiten “Ambassadorenhof / Staatsanwaltschaft Solothurn“ produziert… auch hier, für was…!

Wenn wir schon von Rechtsstaatlichkeit / Rechtssprechung reden wollen und im Kalkül einer Behörde…  A U F R U F . . . 

Wo bleiben die Rechtsantworten, Rechtshandlungen der Gerichte, Verwaltung und Behörden...!?! 

Quelle: Gemeindeverwaltung Oberdorf SO / Gemeindewappen - leider passen die "Handlungen" des Gemeindeverwalters in keiner weise mit dem Wappensujet zusammen, denn JUSTITIA ist die Personifikation der Gerechtigkeit!

P.S.: "Die BEHÖRDEN sollen endlich ihre Verantwortung wahrnehmen! Den VERANTWORTLICHEN kann man nur wünschen, dass sie mit ihrem Gewissen leben können."