20.04.2005

Aktennotiz an RA Luzi Stamm / 19.04.05


Aktennotiz
An: RA und NR Luzi Stamm
In Sachen: Ihre E-Mail’s vom SA 16.04.05 an PEWZ sowie DI 19.04.05 an MG
Betreff: kurze Stellungnahme…
Dok. Nr.: ANF041.1 – 2 Seiten
Datum: 19. April 2005, 22.56 Uhr
Erstellt von: M. Günthert / OMBUDSSTELLE neutral

“Man kann alle Menschen eine Weile täuschen, und einige Menschen die ganze Zeit, aber nicht alle Menschen die ganze Zeit.“ Abraham Lincoln
Sehr geehrter Herr Stamm

Wenn Sie meinen, dass Sie in Ihrer Rolle als sogenannter Staatsangestellter (u.a. auch ernannter Pflichtverteidiger von PEWZ) mit einer solchen fraglichen Ausdrucksweise operieren können, wenn es hier um Fakten und Tatsachen geht, dann ist Selbstjustiz der dafür gängige Begriff.

Wir setzen keine Wirklichkeits(partikel) (wie bei Krankheiten) in Umlauf, wir setzen bloss aus dem Ist-Zustand und den Informationen das Realitätspuzzle zusammen!

Das was Sie vorhaben, wenn… das ist der einfachste und feigste Fluchtversuch, sich der Wahrheit zu stellen! Ich nehme für Herrn Wittmer keine Stellungnahmen, ausserdem “outen“ Sie sich ja selbst als Täter, nur schon mit Ihren Äusserungen. Ihre Pflichten sind “verteidigen“ resp. handeln für die Klienten… nicht…
Dieser sogenannte juristische Streit ist nur eine Form der Auseinandersetzung innerhalb der “Rechtswissenschaft“. Man findet ihn nicht nur beim Gericht (Blaser, Lämmli, A. Brunner, und wie sie alle heissen mögen), sondern zunehmend auch bei Ihnen. Es werden eigene Regeln aufgestellt. Das “Ordnertheater“ ist schon bald beim fünften Akt…! Und wer produziert denn Papier. Sicher nicht wir. Bestimmt wissen Sie auch, dass das Bezirksgericht Kulm am 04.04.2005 ein Schreiben erhalten hat, mit einem Satz: “Die oben erwähnten Akten sind immer noch in unseren Händen. Was geht hier…?! Wir sind kein Staatsarchiv. Depotgebühren werden durch Sie bezahlt?! RA Williams…?“ Sie stellen die Frage wegen der Übergabe: Das wurde x-mal ganz klar formuliert: 1. Ware gegen Geld…! Ich persönlich übergebe diese Ware…

Hier eine Bemerkung, was hat das UR SO mit diesen Ordnern zu tun…!
2. Fragebeantwortungen und rechtsstaatliche Erledigung der z.T. mehr als dreijährigen Fälle…! (siehe Brief 18.04.05 – roter Kasten…) Aber eben…
Auch hier eine Bemerkung…, wie sieht’s u.a. mit der Aktenherausgabe “Péteut“ aus…??!

Der wichtigste Unterschied zu einem "Common-Sense"-Dialog unter Nicht-Juristen (Advokaten HRR…) besteht darin, dass im Ergebnis stets eine Bindung an das geltende Recht vorhanden sein muss! Wie steht’s denn hier…

Im Namen der Ombudsstelle, des Umfeldes des PEWZ und als FSBler danke ich Ihnen im voraus schon für Ihr ehrliches und für einmal der Justitia gerecht werdendes HANDELN!

Freundliche Grüsse


Moritz Günthert

OMBUDSSTELLE neutral

Beilage: erwähnt


Arztzeugnis von PEWZ (folgt mit weiterem zu LESENDEN und zu VERARBEITENDEM auch noch auf dem Postweg)



Da mihi factum, do tibi ius!

Dieses Schreiben gilt als Dokument im Sinne des Art. 110,5 StGB!

Bezirksgericht Kulm - Adrian Brunner / unverstanden... bis heute unbeantwortete Eingaben / 19.04.05